Aufsichtsbehörde verbietet vorerst Fällung der Rendeler Esche
Zweifel an der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung
Karben – Die Kommunalaufsicht des Wetteraukreises hat in einem Schreiben vom 20.02.2009 gegenüber dem Magistrat verfügt, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.02.2009 zur Fällung der Rendeler Esche nicht umgesetzt werden darf.
Wie die Kommunalaufsicht mitteilt, hat sie von dem Beschluss der Stadtverordentenversammlung im Rahmen der Überprüfung einer Dienstaufsichtsbeschwerde erfahren. Zur Begründung hat die Kommunalaufsicht ausgeführt, es sei anhand der ihr vorliegenden Unterlagen nicht ersichtlich, dass es sich bei der Entscheidung, die Esche zu fällen, um eine Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung handele.
Für die Kommunalaufsicht ist fraglich, ob dieser Beschluss zulässig ist, da der Magistrat in der gleichen Angelegenheit bereits eine gegenteilige Entscheidung getroffen hatte. Die Kommunalaufsicht lässt sich nunmehr sämtliche Protokollauszüge vorlegen, um die Angelegenheit abschließend zu prüfen. Die Kommunalaufsicht behält sich vor, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufsichtbehördlich zu beanstanden.
Bürgermeister Roland Schulz nimmt das Schreiben der Kommunalaufsicht zum Anlass, unabhängig von der Zuständigkeit an die Beteiligten zu appellieren, über die Notwendigkeit der Fällung der Esche noch einmal gründlich nachzudenken. Aus Sicht des Bürgermeisters müsse es doch möglich sein, sowohl das Anliegen des Nachbarn zu berücksichtigen, der sich auf seinem Grundstück von Wurzeln und Blattwerk beeinträchtigt fühle, als auch die wertvolle Esche mit ihrer wichtigen ortsbildprägenden Funktion zu bewahren. Erforderlich dafür sei eine sachliche und nicht politisch hochgeschaukelte Diskussion.
Karben, 2009-02-23
Magistrat der Stadt Karben
Pressemitteilung
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